Durch laufende und systematische Kontrollen überwachen 
                    wir die Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung 
                    mit den behördlichen Bewilligungen, den erstellten Führungsplänen 
                    oder den freigegebenen Montageplänen der ausführenden 
                    Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen 
                    sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und 
                    den einschlägigen Vorschriften.
                  Wir führen die gewerkespezifischen und auch gewerkeübergreifenden 
                    Baubesprechungen und erstellen dafür Bauprotokolle und 
                    genaue Terminpläne. Entscheidungen und Festlegungen können 
                    so nachvollzogen werden und sichern somit die gewünschte 
                    Herstellungsart. 
                  Die festgelegten Termine (Meilensteine) und Detailtermine 
                    werden laufend verfolgt und in eigenen Evidenzlisten geführt.
                  Damit nicht erst bei der Gesamtfertigstellung wesentliche 
                    Mängel entdeckt werden, werden zur Qualitätssicherung 
                    und zum Schutz von Folgekosten baubegleitende Abnahmen und 
                    Mängelbegehungen durchgeführt. Für diese Arbeiten 
                    stehen Formblätter, Checklisten und Protokolle zur Verfügung.
                  Die Beseitigung der bei den Mängelbegehungen und Abnahmen 
                    festgestellten Mängel wird genauso detailliert und umfangreich 
                    überwacht wie die Prüfung der von den ausführenden 
                    Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, 
                    Prüfprotokollen, Bestandsplänen und des gesetzlich 
                    vorgeschriebenen Anlagenbuches auf Vollzähligkeit und 
                    Übereinstimmung mit der tatsächlichen Ausführung. 
                  
                  Für eine laufende Kostenübersicht werden entsprechende 
                    Listen und Tabellen mit laufender Aktualisierung der prognostizierten 
                    Schlussrechnungssummen erstellt. Nachtrags- oder Zusatzaufträge 
                    aufgrund von geänderten Anforderungen werden mit entsprechenden 
                    Deckblättern für eine Beauftragung aufbereitet. 
                    Der Bauherr ist somit immer über die realistischen Gewerkekosten 
                    informiert. 
                  Während den Gewährleistungsfristen wird der Bauherr 
                    zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche unterstützt 
                    und die Behebung von Mängel veranlasst, überwacht 
                    und kontrolliert. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist 
                    und des Haftbriefes wird unser Autraggeber automatisch informiert 
                    und an eine Schlussfeststellung erinnert.